Artikel-Detailseite

Recht

Adressen legal gewinnen

Darf ich meine Kunden anschreiben? Was ist bei der Werbeeinwilligung zu beachten und vor allem, wie baue ich den Verteiler aus? Yvonne Perdelwitz von postina.net verrät einige Tipps aus der Praxis.

DSGVO – wichtigste Grundsätze

Werbe-E-Mails dürfen 100% rechtssicher nur an Personen gesendet werden, die sich mittels des sogenannten Double Opt In-Verfahren dafür registriert haben. Zudem gilt auch weiterhin die rechtliche Grauzone, dass Unternehmen "ähnliche Produkte und Dienstleistungen" an Kunden schicken dürfen, deren E-Mail-Adresse sie im Zuge eines Kaufprozesses erhalten haben. Hier ist von einem berechtigten Interesse auszugehen (§ 7 Abs. 3 UWG). Bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung müssen die Kunden dabei klar und deutlich über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.

Rechtskonformes Anmeldeformular

Die Anmeldung zum Newsletter muss transparent sein und folgendes beinhalten:

1. Transparenz

  • Wie werden die Daten verwendet: Was bestellt/erhält der Anmelder?
  • Information zum Widerspruchsrecht: Informationen zur Abbestellmöglichkeit

2. Grundsatz der Datensparsamkeit

  • Es dürfen nur persönliche Daten abgefragt werden, die für den Versand relevant sind
  • Nur die E-Mail-Adresse darf dabei ein Pflichtfeld sein

3. Datenschutz

  • Wie werden die Daten verarbeitet: Verlinkung zur Datenschutzerklärung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf

4. Personenbezogene statistische Auswertung

  • Für personalisiertes „Tracking“ benötigen Sie eine separate Einwilligung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf
  • Widerspruchsrecht muss gegeben sein

Den Verteiler ausbauen

Kontinuierlich sollte der Verteiler ausgebaut und über alle Kanäle hinweg Werbeeinwilligungen gesammelt werden. Über die Unternehmenshomepage, soziale Netzwerke und vor allem Co-Registrierungen. Ein paar Praxistipps:

  1. Es scheint obsolet, ist es aber nicht. Es ist durchaus hilfreich, wenn die Anmeldemöglichkeit auf der Website präsent dargestellt ist und eine klare Vorteilskommunikation aufweist.

  2. Rabatte und Gutscheine für den Online-Shop als Dankeschön helfen ungemein. Alternativ kann man auch einen attraktiven Gratis-Download für Neuanmelder anbieten.

  3. Anmelde-Pop-Ups, die nach einer bestimmten Verweildauer auf der Unternehmenswebsite erscheinen, erhöhen die Anmelderate.

  4. Co-Registrierung ist äußerst effektiv. Bei jeder Bestellung, bei jedem Download, Webinar, Gewinnspiel, Umfrage oder Online-Event. Bieten Sie den Erhalt weiterer Informationen optional mit an. Ein Drittel der Teilnehmer gibt – unserer Erfahrung nach – die uneingeschränkte Werbeeinwilligung gerne.

  5. Finger weg von gekauften Adressen! Die gibt es eigentlich gar nicht mehr. Aber ein Fachartikel oder Werbeblog in einem seriösen Newsletter oder auf einem Portal, der neue Interessenten auf ihre Website zieht, kann sich durchaus lohnen.

Passende Fachartikel

Unser Fachwissen für Ihren Erfolg

Recht

Adressen legal gewinnen

Darf ich meine Kunden anschreiben? Was ist bei der Werbeeinwilligung zu beachten und vor allem, wie baue ich den Verteiler aus? Yvonne Perdelwitz von postina.net verrät einige Tipps aus der Praxis.

DSGVO – wichtigste Grundsätze

Werbe-E-Mails dürfen 100% rechtssicher nur an Personen gesendet werden, die sich mittels des sogenannten Double Opt In-Verfahren dafür registriert haben. Zudem gilt auch weiterhin die rechtliche Grauzone, dass Unternehmen "ähnliche Produkte und Dienstleistungen" an Kunden schicken dürfen, deren E-Mail-Adresse sie im Zuge eines Kaufprozesses erhalten haben. Hier ist von einem berechtigten Interesse auszugehen (§ 7 Abs. 3 UWG). Bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung müssen die Kunden dabei klar und deutlich über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.

Rechtskonformes Anmeldeformular

Die Anmeldung zum Newsletter muss transparent sein und folgendes beinhalten:

1. Transparenz

  • Wie werden die Daten verwendet: Was bestellt/erhält der Anmelder?
  • Information zum Widerspruchsrecht: Informationen zur Abbestellmöglichkeit

2. Grundsatz der Datensparsamkeit

  • Es dürfen nur persönliche Daten abgefragt werden, die für den Versand relevant sind
  • Nur die E-Mail-Adresse darf dabei ein Pflichtfeld sein

3. Datenschutz

  • Wie werden die Daten verarbeitet: Verlinkung zur Datenschutzerklärung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf

4. Personenbezogene statistische Auswertung

  • Für personalisiertes „Tracking“ benötigen Sie eine separate Einwilligung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf
  • Widerspruchsrecht muss gegeben sein

Den Verteiler ausbauen

Kontinuierlich sollte der Verteiler ausgebaut und über alle Kanäle hinweg Werbeeinwilligungen gesammelt werden. Über die Unternehmenshomepage, soziale Netzwerke und vor allem Co-Registrierungen. Ein paar Praxistipps:

  1. Es scheint obsolet, ist es aber nicht. Es ist durchaus hilfreich, wenn die Anmeldemöglichkeit auf der Website präsent dargestellt ist und eine klare Vorteilskommunikation aufweist.

  2. Rabatte und Gutscheine für den Online-Shop als Dankeschön helfen ungemein. Alternativ kann man auch einen attraktiven Gratis-Download für Neuanmelder anbieten.

  3. Anmelde-Pop-Ups, die nach einer bestimmten Verweildauer auf der Unternehmenswebsite erscheinen, erhöhen die Anmelderate.

  4. Co-Registrierung ist äußerst effektiv. Bei jeder Bestellung, bei jedem Download, Webinar, Gewinnspiel, Umfrage oder Online-Event. Bieten Sie den Erhalt weiterer Informationen optional mit an. Ein Drittel der Teilnehmer gibt – unserer Erfahrung nach – die uneingeschränkte Werbeeinwilligung gerne.

  5. Finger weg von gekauften Adressen! Die gibt es eigentlich gar nicht mehr. Aber ein Fachartikel oder Werbeblog in einem seriösen Newsletter oder auf einem Portal, der neue Interessenten auf ihre Website zieht, kann sich durchaus lohnen.

Zurück zur Übersicht
Recht

Adressen legal gewinnen

Darf ich meine Kunden anschreiben? Was ist bei der Werbeeinwilligung zu beachten und vor allem, wie baue ich den Verteiler aus? Yvonne Perdelwitz von postina.net verrät einige Tipps aus der Praxis.

DSGVO – wichtigste Grundsätze

Werbe-E-Mails dürfen 100% rechtssicher nur an Personen gesendet werden, die sich mittels des sogenannten Double Opt In-Verfahren dafür registriert haben. Zudem gilt auch weiterhin die rechtliche Grauzone, dass Unternehmen "ähnliche Produkte und Dienstleistungen" an Kunden schicken dürfen, deren E-Mail-Adresse sie im Zuge eines Kaufprozesses erhalten haben. Hier ist von einem berechtigten Interesse auszugehen (§ 7 Abs. 3 UWG). Bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung müssen die Kunden dabei klar und deutlich über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.

Rechtskonformes Anmeldeformular

Die Anmeldung zum Newsletter muss transparent sein und folgendes beinhalten:

1. Transparenz

  • Wie werden die Daten verwendet: Was bestellt/erhält der Anmelder?
  • Information zum Widerspruchsrecht: Informationen zur Abbestellmöglichkeit

2. Grundsatz der Datensparsamkeit

  • Es dürfen nur persönliche Daten abgefragt werden, die für den Versand relevant sind
  • Nur die E-Mail-Adresse darf dabei ein Pflichtfeld sein

3. Datenschutz

  • Wie werden die Daten verarbeitet: Verlinkung zur Datenschutzerklärung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf

4. Personenbezogene statistische Auswertung

  • Für personalisiertes „Tracking“ benötigen Sie eine separate Einwilligung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf
  • Widerspruchsrecht muss gegeben sein

Den Verteiler ausbauen

Kontinuierlich sollte der Verteiler ausgebaut und über alle Kanäle hinweg Werbeeinwilligungen gesammelt werden. Über die Unternehmenshomepage, soziale Netzwerke und vor allem Co-Registrierungen. Ein paar Praxistipps:

  1. Es scheint obsolet, ist es aber nicht. Es ist durchaus hilfreich, wenn die Anmeldemöglichkeit auf der Website präsent dargestellt ist und eine klare Vorteilskommunikation aufweist.

  2. Rabatte und Gutscheine für den Online-Shop als Dankeschön helfen ungemein. Alternativ kann man auch einen attraktiven Gratis-Download für Neuanmelder anbieten.

  3. Anmelde-Pop-Ups, die nach einer bestimmten Verweildauer auf der Unternehmenswebsite erscheinen, erhöhen die Anmelderate.

  4. Co-Registrierung ist äußerst effektiv. Bei jeder Bestellung, bei jedem Download, Webinar, Gewinnspiel, Umfrage oder Online-Event. Bieten Sie den Erhalt weiterer Informationen optional mit an. Ein Drittel der Teilnehmer gibt – unserer Erfahrung nach – die uneingeschränkte Werbeeinwilligung gerne.

  5. Finger weg von gekauften Adressen! Die gibt es eigentlich gar nicht mehr. Aber ein Fachartikel oder Werbeblog in einem seriösen Newsletter oder auf einem Portal, der neue Interessenten auf ihre Website zieht, kann sich durchaus lohnen.

Zurück zur Übersicht
Recht

Adressen legal gewinnen

Darf ich meine Kunden anschreiben? Was ist bei der Werbeeinwilligung zu beachten und vor allem, wie baue ich den Verteiler aus? Yvonne Perdelwitz von postina.net verrät einige Tipps aus der Praxis.

DSGVO – wichtigste Grundsätze

Werbe-E-Mails dürfen 100% rechtssicher nur an Personen gesendet werden, die sich mittels des sogenannten Double Opt In-Verfahren dafür registriert haben. Zudem gilt auch weiterhin die rechtliche Grauzone, dass Unternehmen "ähnliche Produkte und Dienstleistungen" an Kunden schicken dürfen, deren E-Mail-Adresse sie im Zuge eines Kaufprozesses erhalten haben. Hier ist von einem berechtigten Interesse auszugehen (§ 7 Abs. 3 UWG). Bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung müssen die Kunden dabei klar und deutlich über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.

Rechtskonformes Anmeldeformular

Die Anmeldung zum Newsletter muss transparent sein und folgendes beinhalten:

1. Transparenz

  • Wie werden die Daten verwendet: Was bestellt/erhält der Anmelder?
  • Information zum Widerspruchsrecht: Informationen zur Abbestellmöglichkeit

2. Grundsatz der Datensparsamkeit

  • Es dürfen nur persönliche Daten abgefragt werden, die für den Versand relevant sind
  • Nur die E-Mail-Adresse darf dabei ein Pflichtfeld sein

3. Datenschutz

  • Wie werden die Daten verarbeitet: Verlinkung zur Datenschutzerklärung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf

4. Personenbezogene statistische Auswertung

  • Für personalisiertes „Tracking“ benötigen Sie eine separate Einwilligung
  • Nachweis mit Checkbox, die nicht vorausgefüllt sein darf
  • Widerspruchsrecht muss gegeben sein

Den Verteiler ausbauen

Kontinuierlich sollte der Verteiler ausgebaut und über alle Kanäle hinweg Werbeeinwilligungen gesammelt werden. Über die Unternehmenshomepage, soziale Netzwerke und vor allem Co-Registrierungen. Ein paar Praxistipps:

  1. Es scheint obsolet, ist es aber nicht. Es ist durchaus hilfreich, wenn die Anmeldemöglichkeit auf der Website präsent dargestellt ist und eine klare Vorteilskommunikation aufweist.

  2. Rabatte und Gutscheine für den Online-Shop als Dankeschön helfen ungemein. Alternativ kann man auch einen attraktiven Gratis-Download für Neuanmelder anbieten.

  3. Anmelde-Pop-Ups, die nach einer bestimmten Verweildauer auf der Unternehmenswebsite erscheinen, erhöhen die Anmelderate.

  4. Co-Registrierung ist äußerst effektiv. Bei jeder Bestellung, bei jedem Download, Webinar, Gewinnspiel, Umfrage oder Online-Event. Bieten Sie den Erhalt weiterer Informationen optional mit an. Ein Drittel der Teilnehmer gibt – unserer Erfahrung nach – die uneingeschränkte Werbeeinwilligung gerne.

  5. Finger weg von gekauften Adressen! Die gibt es eigentlich gar nicht mehr. Aber ein Fachartikel oder Werbeblog in einem seriösen Newsletter oder auf einem Portal, der neue Interessenten auf ihre Website zieht, kann sich durchaus lohnen.

Zurück zur Übersicht